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Teilnahmebedingungen

Präambel

Die Teilnahmebedingungen der DLRG Ortsgruppe Waldgirmes-Naunheim-Dorlar e.V. (nachfolgend Ortsgruppe genannt) sind Teilnahmebedingungen, welche jedes Mitglied oder Nichtmitglied nach Abgabe einer verbindlichen Anmeldung zu einer (Ausbildungs-) Veranstaltung – auch jenen des Fachbereiches „Jugend“ – anerkennt. Diese Teilnahmebedingungen sind nachfolgend ersichtlich. Alle hier aufgeführten Regelungen sind voneinander abhängig und können sich teilweise einschränken und ergänzen.
Aufgrund der vereinfachten Lesbarkeit wird lediglich im männlichen Geschlecht geschrieben. Selbstverständlich sind alle möglichen weiteren Geschlechter darin inbegriffen.

Teilnahmevoraussetzungen

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung bestätigt der Anmeldende, dass er die in der Veranstaltungsausschreibung geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die entsprechenden Nachweise sind, sofern nicht in der Veranstaltungsausschreibung anders angegeben, bis zum Veranstaltungsbeginn zu erbringen und werden nach Meldeschluss durch den Veranstaltungsleiter überprüft. Die Nichterfüllung der Teilnahmevoraussetzungen sowie die Nichtvorlage geforderter Nachweise führen zum Ausschluss von der Teilnahme.

Verbindlichkeit der Anmeldung

Für jede Veranstaltung ist eine Anmeldung notwendig. Diese gilt als verbindlich und verpflichtet zur Teilnahme. Je nach Veranstaltung kann diese entweder schriftlich durch das jeweilige Anmeldeformular oder über das auf unserer Homepage vorgesehene Anmeldeverfahren erfolgen. Gegebenenfalls kann es auch andere Möglichkeiten geben, welche jedoch explizit in der jeweiligen Ausschreibung genannt werden müssen. Schriftliche Anmeldungen müssen entweder während der Trainingszeiten oder direkt bei der/den in der Anmeldung angegebenen Person/en abgegeben werden. Es werden lediglich Anmeldungen angenommen, die bis zum angegebenen Anmeldeschluss eingegangen sind. Anmeldungen nach Anmeldeschluss haben keinen Anspruch auf Berücksichtigung. Sofern in der Ausschreibung nicht anders vorgesehen, wird die Anmeldung zu einer Veranstaltung, die Teilnahmegebühren voraussetzt, erst verbindlich, wenn die Teilnahmegebühr fristgerecht bei der Ortsgruppe eingegangen ist. Wird eine Anmeldung ohne Teilnahmegebühr abgegeben, so ist diese bis zur Zahlung der Gebühr ungültig.

Begrenzung der Teilnehmerzahl

Viele Veranstaltungen bedingen eine minimale und maximale Teilnehmerzahl. Sollte bei einer Veranstaltung die minimale Teilnehmerzahl nicht erreicht werden, so behält sich die Ortsgruppe vor, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall entstehen für den Teilnehmer keine Kosten, alle gezahlten Beiträge werden rückerstattet. In bar gezahlte Teilnahmegebühren können bis zu sechs Wochen nach Veranstaltungsdatum bzw. bei Veranstaltungen innerhalb der Winterpause sechs Wochen nach der Winterpause, während der Trainingszeiten abgeholt werden. Im Anschluss an diese Frist besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Weiterhin sind viele Veranstaltungen mit einer maximalen Teilnehmerzahl beschränkt. Maßgeblich ist der zeitliche Eingang der Anmeldungen. Anmeldungen, die nach Überschreiten der maximalen Teilnehmerzahl eingehen, verlieren ihre Verbindlichkeit. Betroffene Personen werden spätestens nach Anmeldeschluss informiert. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Teilnahme. Bei Bedarf kann sich die Ortsgruppe dazu entscheiden, eine Warteliste zu führen. Sollte eine Teilnahme doch noch möglich sein, wird die betroffene Person darüber informiert.

Abmeldefristen und anfallende Kosten

Die Stornierung einer Anmeldung muss rechtzeitig vor der Veranstaltung bekannt gemacht werden. Erfolgt eine Abmeldung von einer Veranstaltung kurzfristig (weniger als fünf Tage vor der Veranstaltung), so behält sich die Ortsgruppe vor, die entsprechende Teilnahmegebühr oder Teilbeträge davon einzubehalten. Gleiches gilt bei Nichterscheinen oder Abbruch. Bei einem vor Veranstaltungsbeginn bekanntgegebenen Krankheitsfall entstehen keine Ausfallkosten. Eine (Teil-) Rückzahlung ist auch dann ausgeschlossen, wenn hierauf in der Anmeldung zur betreffenden Veranstaltung explizit hingewiesen wurde. Von diesen Regelungen darf abgewichen werden, sofern dies mit der Ausschreibung und/oder dem Anmeldeformular publiziert und dem Teilnehmer kenntlich gemacht wurde.

Veranstaltungsänderung

Die Ortsgruppe behält sich vor, Veranstaltungen in begründeten Fällen abzusagen, Termine zu ändern oder den Veranstaltungsort zu verlegen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung von dem in der Ausschreibung angekündigten Veranstaltungsleiter/Referenten geleitet bzw. (mit-)gestaltet wird.

Unterbringung/Verpflegung/Lehrgangsunterlagen

Informationen über Unterkunft und Verpflegung sind der Veranstaltungsausschreibung zu entnehmen. Veranstaltungsbegleitende Unterlagen werden in der Regel kostenfrei zur Verfügung gestellt. Weitere notwendige Unterlagen/Materialien werden in der Veranstaltungsschreibung gelistet und sind vom Teilnehmer zur Veranstaltung mitzubringen.
Wir bitten um Verständnis, dass die Unterbringung von Begleitpersonen oder betreuungspflichtigen Kindern während der Veranstaltung nicht möglich ist.

Teilnahmebescheinigung/Lizenzierung/Lizenzverlängerung

Teilnahmebescheinigung, Qualifikationen, Lizenzen und Qualifikations- oder Lizenzverlängerungen werden den Teilnehmern in der Regel am letzten Veranstaltungstag ausgehändigt. Ist dies nicht möglich, erfolgt die Zusendung zeitnah auf postalischem Weg oder, soweit zulässig, digital.

Datenschutzhinweis

Zum Zweck der Organisation und Durchführung der Veranstaltung werden personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Diese werden nach dem Datenschutzkonzept der Ortsgruppe behandelt. Das Datenschutzkonzept kann auf unserer Webseite eingesehen werden.

Öffentlichkeitsarbeit und Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Veranstaltung von ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen unter anderem auch der Darstellung der Veranstaltung in den Medien, wie z.B. auf der Vereinswebsite, in der Presse und in sozialen Medien. Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen.
Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
Die Ortsgruppe behält sich vor, während der Veranstaltung angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Die darüber hinausgehende Verwendung, insbesondere kommerzieller Art, ist ausgeschlossen.

Änderungen

Die Teilnahmebedingungen sind in ihrer aktuellen Fassung auf der Webseite der Ortsgruppe einsehbar. Die Ortsgruppe behält sich vor, Änderungen jederzeit ohne Ankündigung vorzunehmen. Für die Teilnehmer sind immer die Teilnahmebedingungen verbindlich, welche zum Zeitpunkt der Anmeldung aktuell sind. Änderungen an den Teilnahmebedingungen dürfen nur mit Zustimmung des Vorstandes der Ortsgruppe vorgenommen werden.

Gültigkeit

Diese Teilnahmebedingungen der Ortsgruppe treten zum 28.05.2021 in Kraft.

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